Wein Lexikon:
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Edelfäule
Edelsüß
Ehrenfelser
Eiswein
Elbling
Erzeugerabfüllung
Etikett
EU-Weingesetz
Extra brut
Extra trocken
Edelfäule
Vor allem Beeren- und Trockenauslesen sind hierzulande von Edelfäule, dem Schimmelpilz Botrytis cinerea, geprägt.
Besonders empfänglich für den Pilz ist zum Beispiel der Riesling und Gewürztraminer. Botrytis cinerea entzieht den Trauben Wasser und verleiht dem Wein einen charakteristischen Duft. Wichtig bei der Edelfäule ist der Zeitpunkt des Befalles mit dem Schimmelpilz. Ideal ist er für reife Weißweintrauben, jedoch kann er sich bei zu frühem Befall schnell zur Graufäule entwickeln.
Edelsüß
Durch den Schimmelpilz Botrytis cinerea konzentrierte liebliche Weine, die sehr hochwertig sind und zur Qualitätsstufe Auslese zählen.
Ehrenfelser
Der Ehrenfelser ist eine Kreuzung aus Riesling und Silvaner aus dem Jahre 1929.
Hervorragend geeignet zu Fisch, Kalb, Geflügel und Frischkäse. Seine blasse Farbe birgt eine kräftige Säure sowie einen leichten bis mittleren Körper, ebenso deutliche Aromen von Pfirsich, Aprikose und Grapefruit sowie Apfel.
Er ähnelt somit im Geschmack deutlich dem Riesling, ist im Ertrag jedoch höher und reift früher.
Eiswein
Der Eiswein ist ein besonderer Prädikatswein.
Im Geschmack ist er besonders süß mit einem hohen Säureanteil und eignet sich besonders zu edlen Desserts und Gebäck. Er wird aus einem gefrorenen Lesegut (minus 8 Grad Celsius) gewonnen. Die sofortige Weiterverarbeitung nach der Lese ist sehr wichtig für den Wein, da beim Pressen nur der Saft vergoren wird und das Eis aus den Beeren zurück bleibt.
Elbling
Der Elbling, wohl eine der ältesten Rebsorten, wird eher jung getrunken und eignet sich sehr gut für die Herstellung von Sekt. Sein Geschmack ist leicht säuerlich und seine Farbe sehr blass. In Deutschland ist er nur für den Anbau im Moselgebiet zugelassen.
In diesem Weinlexikon finden Sie Erklärungen zu Wein-Fachbegriffen
Erzeugerabfüllung
Die selbstständige Verarbeitung des Weines vom eigenen Weinberg durch den Winzer steht hier im Vordergrund.
Dieser Begriff ist jedoch ebenfalls erlaubt für Winzergenossenschaften, deren Weine oft von mehreren Mitgliedern stammen.
Etikett
Das Etikett eines Weines bezeichnet explizit die Qualität, Herkunft sowie die wesentliche Produktinformation eines Weines.
Hierbei wird unterschieden zwischen verpflichtenden und zulässigen/fakultativen Angaben. Als fakultative Angabe gilt zum Beispiel die Farbe eines Weines (Weiß-, Rotwein, Rosé), Auszeichnungen, Rebsortenanteile sowie der Markenname. Verpflichtende Angaben sind Alkoholgehalt, Abfüller, Füllvolumen und der Restsüßengehalt. Bei Qualitätsweinen darf die amtliche Prüfungsnummer nicht fehlen.
Bei der Herkunft von Qualitäts- und Tafelweinen muss die Herkunft dem genannten Anbaugebiet voll entsprechen und darf nicht abweichen.
EU-Weingesetz
Im EU-Weingesetz sind die für das Etikett notwendigen Bezeichnungen und Vorschriften für die Aufmachung der Qualitäts-Kategorien für Tafel-, Land- und Qualitätsweine verfasst.
Das Gesetz beruht auf der Weinmarktordnung des 5. Februar 1979 und stellt somit einen juristischen Rahmen für den deutschen Weinbau dar. Einen wichtigen Bestandteil des Gesetzes bilden die Normen und Vorschriften für die Mindestanforderungen eines Weines wie zum Beispiel Entsäuerung, Anreicherung und den Säurezusatz.
Ebenso sind im EU-Weingesetz alle Rebflächen der Eu-Länder, die sich in insgesamt sieben Weinbauzonen aufteilen, genau festgelegt.
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Extra brut
Schaumweine mit der Bezeichnung „extra brut“ enthalten bis zu 6 g Restsüße.
Extra trocken
Als „extra trocken“ werden Schaumweine bezeichnet, die zwischen 12 und 20 g Restsüße enthalten.